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Thema: Vereinsgründung

 
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Dirk
Gast










BeitragVerfasst am: 31.08.2004, 18:10    Titel: Thema: Vereinsgründung Antworten mit Zitat

Das müssen wir erfüllen können:


Vereinsgründung
Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:


• Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
• Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
• Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
• Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
• Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
• Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
• Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
• Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden.

Dieser Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).

Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.

In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:


1.
Originalsatzung und Abschrift. Die Satzung muss mindestens enthalten:

• Zweck, Name und Sitz des Vereins

• Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
• Regelung über Ein– und Austritt von Mitgliedern
• Regelung der Bildung des Vorstands
• Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
• Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse.


Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.

2. Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:
• Ort und Zeitpunkt der Versammlung
• Zahl der anwesenden Mitglieder
• Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein
• Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inkl. Abstimmungsergebnissen: – Beratung und Annahme der Satzung
– Vorstandswahl
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt.

Spätere Änderungen in der Vereinssatzung und in der Zusammensetzung des Vorstandes müssen jeweils im Vereinsregister eingetragen werden. Dem Registergericht (Amtsgericht) muss dazu eine Protokollabschrift und in aller Regel die Anmeldung der Satzungsänderung mit der Beglaubigung der Unterschriften über einen Notar vorgelegt werden.

Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, sind Steuererleichterungen möglich. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden und kann erfolgen, wenn die Vereinssatzung ausschließlich als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke enthält.

Für neu gegründete Vereine gibt es eine so genannte vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit.


Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist in der Abgabenordnung von 1977 im dritten Abschnitt, §§ 51–68, geregelt.

Es empfiehlt sich, bereits vor dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen, ob die Satzung diesen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Dies lässt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes für Körperschaften vorklären. Dies sollte auf jeden Fall in der Phase der Satzungsgestaltung und noch vor Stellung des Eintragungsantrages beim Registergericht (Amtsgericht) geschehen. Andernfalls fallen ein zweites Mal Gebühren an.

Ein eingetragener Verein kann auch ein Gewerbe betreiben, das dann beim Ordnungsamt angemeldet sein muss. In der Regel stellt dies einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, das heißt, eine selbstständige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. ein Cafe in einem Jugendzentrum), unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch ein steuerbegünstigter so genannter Zweckbetrieb sein. Dies wird ausführlich im Kapitel Steuern behandelt.

Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig; geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 20,– €) und durch die Eintragung in das Vereinsregister (Eintragungskosten 60,– € bei Vereinsvermögen bis 2.500 € plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden.

Der gemeinnnützige Verein ist verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und alle drei Jahre durch Übersendung eines Jahreswirtschaftsberichts – manchmal genügt eine aussagefähige Einnahmen- / Ausgabenrechnung – seine Aktivitäten zu belegen (in Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden). Ist der Verein steuerpflichtig, sind diese Unterlagen jährlich einzureichen.

Haben sich keine Beanstandungen ergeben, so erteilt das Finanzamt einen Steuerfreistellungsbescheid, welcher die amtliche Bestätigung für die Gemeinnützigkeit ist; dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre und gilt nur rückwirkend.
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Heike
Forumsuser



Anmeldungsdatum: 29.08.2004
Beiträge: 5758



Wohnort: Wuppertal-Cronenberg


BeitragVerfasst am: 01.09.2004, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dirk,

Also "eigentlich" hört sich das doch relativ einfach an, oder?

Kannst Du uns über den Stand der Dinge auf dem laufenden halten? Anders gefragt, wie weit bist denn? wink
_________________
liebe Grüße
Heike mit
Aaron, Jamie und Aston
Engelchen Kimba ganz fest im Herzen
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Kerstin + Co.
Gast










BeitragVerfasst am: 03.09.2004, 15:37    Titel: Vorschlag Antworten mit Zitat

Warum stellen wir das nicht mal auf lebensechte Füße? Will sagen:
wir sollten uns mal alle treffen, dann sieht man ja wieviele wirklich mitmachen wollen, es können schon Beschlüsse gefasst werden etc.

Was haltet Ihr davon? Vielleicht ist so diskutieren von Angesicht zu Angesicht auch noch effektiver.
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Simone
Gast










BeitragVerfasst am: 03.09.2004, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schauts denn Morgen aus wink
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Dirk
Gast










BeitragVerfasst am: 03.09.2004, 15:42    Titel: Treffen zur Vereinsgründung Antworten mit Zitat

Sicherlich wird ein Treffen von Nöten sein....

aber denkt bitte daran das Ulrike und Willie gerade seit ein paar Minuten im Dogs and Fun Mobil in den Urlaub unterwegs sind - danach gerne.
Jeder sollte sich schon einmal im stillen Kämmerlein Gedanken über die Satzung, Funktionen, Beiträge und und und machen ... vielleicht bringt jemand ein Laptop und nen Drucker mit - wir verfassen die Satzung dann vor Ort neu, segnen sie ab und bringen das ganze zum Notar bzw. Amtsgericht ....

Ich werde mir mal eine Umfrage einfallen lassen - um die Einladung zur Vereinsgründungeinschätzen zu können....

LG Dirk
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Steph
Forumsuser


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 01.09.2004
Beiträge: 3386



Wohnort: Solingen


BeitragVerfasst am: 03.09.2004, 15:52    Titel: Re: Treffen zur Vereinsgründung Antworten mit Zitat

d.schierbaum hat folgendes geschrieben:
Sicherlich wird ein Treffen von Nöten sein....

aber denkt bitte daran das Ulrike und Willie gerade seit ein paar Minuten im Dogs and Fun Mobil in den Urlaub unterwegs sind - danach gerne.
Jeder sollte sich schon einmal im stillen Kämmerlein Gedanken über die Satzung, Funktionen, Beiträge und und und machen ... vielleicht bringt jemand ein Laptop und nen Drucker mit - wir verfassen die Satzung dann vor Ort neu, segnen sie ab und bringen das ganze zum Notar bzw. Amtsgericht ....

Ich werde mir mal eine Umfrage einfallen lassen - um die Einladung zur Vereinsgründungeinschätzen zu können....

LG Dirk


Jo mach das. Laptop wäre kein problem denk ich, nur unser drucker ist so'n monster Mit den Augen rollen
_________________
Liebe Grüße
Steph mit Fynn, Emeline und Pelle
*pauli und luca im herzen*
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-eVa-
Forumsuser


Alter: 30
Anmeldungsdatum: 03.09.2004
Beiträge: 6289



Wohnort: Landshut


BeitragVerfasst am: 03.09.2004, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hiho,

schade, dass wir soweit weg sind von Euch... aber wenn Ihr sonst irgendwelche Hilfe braucht, oder wenns nen Flyer gibt zum Aushängen oder vielleicht Autoaufkleber für jedermann, dann würd ich Euch so gerne helfen!
Tjaja, so schöns in Bayern ist, manchmal wär ich doch gern "weiter oben"...
_________________
lg -eVa- mit den puschelZ leo und cheyenne

Laß die Hoffnung siegen über die Angst. Laß das Vertrauen siegen über die Ungewißheit. Und deine Liebe wird siegen über deine Zweifel.
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Mauseline
Gast










BeitragVerfasst am: 11.11.2004, 21:44    Titel: Re: Treffen zur Vereinsgründung Antworten mit Zitat

d.schierbaum hat folgendes geschrieben:
Sicherlich wird ein Treffen von Nöten sein....

Jeder sollte sich schon einmal im stillen Kämmerlein Gedanken über die Satzung, Funktionen, Beiträge und und und machen ... vielleicht bringt jemand ein Laptop und nen Drucker mit - wir verfassen die Satzung dann vor Ort neu, segnen sie ab und bringen das ganze zum Notar bzw. Amtsgericht ....

Ich werde mir mal eine Umfrage einfallen lassen - um die Einladung zur Vereinsgründungeinschätzen zu können....

LG Dirk


Hallo Dirk,

ich hab das gerade gelesen... ich arbeite seit 18 Jahren als Notarfachreferentin bei einem Notar :) und daher weiß ich (aus eigener langjähriger Erfahrung und, weil wir gerade erst selbst einen Verein gegründet haben) einfach "mal so" Satzung entwerfen ist leider nicht, es gibt unzählige Tücken beim erstellen der Satzung. Man kann unzählige, für Laien unverständliche Zwischenverfügungen vom Gericht bekommen, betreffend die Satzung.

Mein Tip: Mustervereinssatzung vom Notar ausdrucken und geben lassen. Dort ist minimalistisch das drin, was rein MUSS. Dann von ähnlichen Hundevereinen mal Satzung durchlesen, eigene erstellen und VOR dem absegnen durch die Gründungsversammlung dem Notar zur Prüfung vorlegen. So vermeidest du, dass vor Gründung noch weitere Mitgliederversammlungen einberufen werden müssen, um die Satzung wieder zu ändern.

Ebenfalls empfiehlt es sich, den Mitgliedsbeitrag nicht per Mitgliederbeschluss in die Satzung aufzunehmen, da sonst dieser Betrag nur durch Mitgliederversammlung (als Organ) und durch Satzungsänderung geändert werden kann. Lieber reinschreiben, dass der Mitgliedsbeitrag vom Vorstand festgelegt wird (nicht beziffern).

So, ich hoffe, das war verständlich Mit den Augen rollen

Nur so als kleinen Tipp, was mir grad dazu eingefallen ist!
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Dirk
Gast










BeitragVerfasst am: 12.11.2004, 00:50    Titel: @ Tanja Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für deine Tips und Ratschläge ... werde mir das alles ausdrucken und in Ruhe zu Gemüte führen ....

LG Dirk
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