Urteil: Unfallversicherungsschutz nach missglücktem Abschied

Sachlich, Fachlich oder Informativ

Moderatoren: Vorstand Daf, Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Fleckenzwerg
Vorstand Dogs & Fun e.V.
Beiträge: 11115
Registriert: 01.10.2007, 15:23
Wohnort: Spich
Mag-ich vergeben: 71 Mal
Mag-ich erhalten: 114 Mal
Kontaktdaten:

Urteil: Unfallversicherungsschutz nach missglücktem Abschied

Beitrag von Fleckenzwerg »

Das ist ein gutes Urteil - könnte ja jedem von uns passieren :wink:

LSG Sachsen-Anhalt: Unfallversicherungsschutz nach missglücktem Abschied vom Hund

zu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - L 6 U 12/12.

Wird ein Arbeitnehmer beim morgendlichen Abschied auf dem Weg zur Arbeit von seinem eigenen Hund umgerissen, kann er eine dabei erlittene Knieverletzung als Arbeitsunfall geltend machen. Ein solcher Abschied stellt auch dann eine nur unerhebliche Unterbrechung des Arbeitswegs dar, wenn der Unfallversicherte den Hund erst herbeiruft. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 16.05.2013 entschieden (Az.:L 6 U 12/12).

LSG: Abschied nur unerhebliche Unterbrechung des Arbeitswegs

Ein Versicherungsvertreter verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß. Die Folge war eine Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zu dem versicherten Arbeitsweg gehöre. Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung der Richter hat sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 25. Juni 2013.
LG Claudia & Lizzy - die Fleckenzwerge für immer im Herzen

Wer sagt "Glück kann man nicht anfassen" hat noch nie einen Hund gestreichelt.
Benutzeravatar
pekingente
Forumsuser
Beiträge: 10124
Registriert: 28.03.2007, 21:35
Wohnort: Köter-Town
Mag-ich vergeben: 1 Mal

Beitrag von pekingente »

ähm, meist wird ja wenig kulanz geurteilt aber in diesem Fall frage ich mich echt, ob dass so richtig ist :gruebel:
Viele Grüße von
Kirsten&Mica
Benutzeravatar
freakydog
Forumsuser
Beiträge: 2117
Registriert: 01.12.2009, 13:03
Wohnort: Bonn

Beitrag von freakydog »

Wahrscheinlich hatte der Richter selbst Hunde und hat deswegen so entschieden 8) :wink: Hier würde man das mit Sicherheit nicht durchgehen lassen....
Viele Liebe Grüße wünschen euch Nadine und die Fellnasen. Bild
Antworten