Urteil: Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schä

Sachlich, Fachlich oder Informativ

Moderatoren: Vorstand Daf, Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Fleckenzwerg
Vorstand Dogs & Fun e.V.
Beiträge: 11117
Registriert: 01.10.2007, 15:23
Wohnort: Spich
Mag-ich vergeben: 71 Mal
Mag-ich erhalten: 114 Mal
Kontaktdaten:

Urteil: Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schä

Beitrag von Fleckenzwerg »

OLG Koblenz: Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schäferhund auch ohne Schadensfall rechtmäßig

Die Halterin eines Hundes kann verpflichtet werden, diesen außerhalb ihres Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat, ohne dass er bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen hat. Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 11.06.2013 hervor (Az.:7 B 10501/13).

Sachverhalt

Die Antragstellerin ist Halterin eines Schäferhundes. Sie wurde von der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verpflichtet, den Hund außerhalb des Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, weil er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv verhalten habe. Ihren hiergegen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Gesetz knüpft Leinenzwang nicht an Schadenseintritt

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über gefährliche Hunde ermögliche Maßnahmen zur Abwehr der von solchen Hunden ausgehenden Gefahren – wie eine Verpflichtung zum Anleinen und zum Tragen eines Maulkorbs – bereits vor dem ersten Schadensfall. Das Gesetz stufe nicht nur Hunde als gefährlich ein, die sich als bissig erwiesen haben, sondern auch solche, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Angriffslust entwickelt haben.

Überdurchschnittlich ausgeprägte Kampfbereitschaft liegt vor

Für die Qualifizierung als gefährlich sei es daher nicht erforderlich, dass der Hund in der Vergangenheit Menschen oder andere Hunde gebissen habe. Der Hund der Antragstellerin habe sich mehrfach bellend und mit gefletschten Zähnen auf Artgenossen gestürzt und diese angegriffen, ohne dazu besonders herausgefordert worden zu sein. Dies zeige eine überdurchschnittlich ausgeprägte extreme Kampfbereitschaft.

Bellen und Hochspringen noch sozial verträglich

Üblicherweise reagiere ein Hund nämlich bei alltäglichen Belastungen – wie Menschenansammlungen oder Begegnungen mit anderen Hunden – sozial verträglich und erst bei einem Angriff oder einer sonstigen bedrohlichen Situation aggressiv. So sei auch etwa das bloße Hochspringen am Zaun oder das Bellen bei einer das Grundstück des Halters passierenden Person in der Regel kein überdurchschnittlich aggressives, sondern ein artgemäßes, der Verteidigung des Revieres dienendes Verhalten.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 2. Juli 2013
LG Claudia & Lizzy - die Fleckenzwerge für immer im Herzen

Wer sagt "Glück kann man nicht anfassen" hat noch nie einen Hund gestreichelt.
Benutzeravatar
Elfriede
Forumsuser
Beiträge: 6404
Registriert: 25.11.2009, 15:26
Wohnort: Hattingen/NRW
Mag-ich vergeben: 13 Mal
Mag-ich erhalten: 7 Mal

Beitrag von Elfriede »

Na, prima, WIr haben in der Nachbarschaft so einen Fall, aber der Schäfi hat leider schon 2 Hunde lebensgefährlich verletzt und diede Hündin hat nur ein Problem mit kleinen! Hündinnen.
Es kam schon zu einem Gerichtstermin,und mehrere Schreiben und kostenpflichtigen Verwarnungen.
Unser Ordnungsamt möchte das wir alle friedlich miteinander als Hundebesitzer umgehen!
Das sind die Worte in jedem Rückschreiben!
Nix passiert, dieser Hund läuft sogar ohne Leine im Wald, da ja da Forstrecht!
Gruß von irmi und ulrike mit elfi im Herzen

Sie kam,ich sah, sie siegte-Mein Traum ist wahr geworden!
Benutzeravatar
pekingente
Forumsuser
Beiträge: 10124
Registriert: 28.03.2007, 21:35
Wohnort: Köter-Town
Mag-ich vergeben: 1 Mal

Beitrag von pekingente »

Das geht auch noch "harmloser". Wenn dein Hund nur unterwegs freundlich an Passanten hochspringt, und diese das als Bedrohung empfinden und dem Ordungsamt melden, musst der Hund hier in NRW zum Wesenstest. Es muss kein Schaden vorliegen, ein subjektives nachvollziehbares Bedrohungsgefühl eines Menschen reicht.
Viele Grüße von
Kirsten&Mica
Benutzeravatar
Jutta
Forumsuser
Beiträge: 5740
Registriert: 09.01.2005, 11:31
Wohnort: England
Kontaktdaten:

Beitrag von Jutta »

In NRW richten sie sich halt voll und ganz nach dem schon sehr viel laenger existierenden englischen "Dangerous Dogs Act"!! :sad: Hier ist das naemlich genau so, wie von Kerstin beschrieben.
Viele Gruesse
Jutta mit dem Lockentierchen Ginny
(aber nachhaltig beeinflusst durch Ronnie, Dicker und Baine)
Emmi
Forumsuser
Beiträge: 15756
Registriert: 07.07.2005, 10:56

Beitrag von Emmi »

Ja, aber Leute: Wenn ich einen Hund mit erhöhtem Aggressionspotential habe (und ich finde, "erhöht" kann man selbst als Laie von "üblich" ganz gut unterscheiden), dann brauche ich doch nicht erst eine richterliche Anordnung.

Da sollte man eigentlich selbst dran interessiert sein, dass man solch einen Hund sichert, bevor etwas passiert. :gruebel:
Benutzeravatar
pekingente
Forumsuser
Beiträge: 10124
Registriert: 28.03.2007, 21:35
Wohnort: Köter-Town
Mag-ich vergeben: 1 Mal

Beitrag von pekingente »

Nein, Beate, genau diese Einsicht haben eben leider viele nicht! Wer sich wie wir hier in einem Forum austauscht mit andern, der ist meistens auch nicht die Zielgruppe für solche Auflagen. Eben weil man sich austauscht, etwas tut und sich kümmert.

Und in dem ursächlichen Fall ist ja auch kein Urteil gefallen, der Hund muss lediglich bis zur Verhandlung Maulkorb und Leine außerhalb des eigenen Grundstücks tragen. Dagegen hat diese Tante protestiert und eben nicht recht bekommen. Bis zur Verhandlung darf er nur mit Maulkorb-Leine geführt werden.

Wenn ich solche Auflagen bis zur Verhandlung bekommen hätte, hätte ich persönlich die Schnauze gehalten, es penibel so gemacht wie von Gericht gefordert und alles weitere dann bei der Begutachtung durch den Sachverständigen geklärt. Das Protestverhalten jetzt nützt doch niemandem, und es ist noch kein Hund wegen Maulkorb und Leine gestorben, den Hund wird das nicht die Bohne stören bei normaler weiterer Auslastung. ABER es ist ja total unbequem mir kurzer Leine zu laufen, muss Mensch da den gleichen Weg mitlaufen oh Gott! Stupides Bällchenspielen geht dann auch nicht mehr, ja verdammt, wie soll dieser Hund den jemals glücklich sein. Und seine Kumpels werden ihn Dissen wegen des uncoolen Maulkorbs, das wird der Hund seelisch nicht verkraften!! *Ironie aus*
Viele Grüße von
Kirsten&Mica
Antworten